Corona-Hilfen: Finanzielle Hilfen für Sportvereine auch 2021
In Sachsen-Anhalt können Sportvereine und -verbände auch 2021 finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie während der Corona-Pandemie zum Beispiel durch Zahlungsprobleme in der Existenz
bedroht sind. Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Sportminister Michael Richter stehen 2021 für die „Coronahilfe Sport“ gegenwärtig Landesmittel in Höhe von 1.000.000 Euro bereit: „Corona hat
erhebliche Auswirkungen auch auf die Sportlandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir helfen damit den Vereinen und Verbänden, die wegen der Pandemie in eine existenziell bedrohliche Finanzlage geraten
sind.“ Die „Coronahilfen Sport“ werden als Billigkeitsleistungen insbesondere kleineren, ehrenamtlich geführten Sportvereinen gewährt, um deren Existenz zu sichern. Bereits 2020 hatte es das
gleichnamige Unterstützungsprogramm gegeben, über das im vergangenen Jahr 51 Vereine 582.000 Euro erhalten haben.
Die neue Richtlinie zur „Coronahilfe Sport“ für das Jahr 2021 des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, die Pressemitteilung sowie das entsprechende Antragsformular finden
Sie in der Anlage dieser Mail. Alle Dokument sind zudem auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, das zugleich Bewilligungsbehörde ist, unter „Coronahilfen Sport“ abrufbar:
https://lsaurl.de/Vereinshilfen
Anträge bis zum 30. Juni 2021 per Post oder Mail an das:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Mail: Coronahilfen-Sport@lvwa.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilung Coronahilfe für Sportvereine ST
Richtlinie Coronahilfen für Sportvereine ST
Antragsformular Coronahilfen für Sportvereine